Legionellen
Legionellen sind stäbchenförmige, nicht sporenbildende Bakterien, die beim Menschen unter
bestimmten Voraussetzungen schwerwiegende Erkrankungen verursachen können. Am Wichtigsten sind
zwei Krankheiten zu nennen:
Die harmlosere Variante ist das Pontiac-Fieber, das einen grippeähnlichen Verlauf zeigt.
Die Inkubationszeit beträgt zwischen 30 und 90 Stunden, nach einigen Tagen klingen die Symptome meist
wieder ab.
Die deutlich gefährlichere Variante der Legionellose, die Legionärskrankheit, führt jedes Jahr in
Deutschland zu vielen Todesfällen durch schwere Lungenentzündungen. Die Inkubationszeit beträgt
zwischen 2 und 10 Tagen.
In den meisten Fällen führt eine Behandlung mit Antibiotika zum Erfolg. Bei immungeschwächten
Patienten kann der Krankheitsverlauf sehr ernste Formen annehmen.
Legionellen zeigen ein optimales Wachstum bei Temperaturen zwischen 30 und 45°C, bei
Wassertemperaturen über 50°C kommt das Keimwachstum praktisch zum Erliegen. Erst bei
Temperaturen ab 60 bis 70°C werden die Bakterien abgetötet.
Falls, wie empfohlen, die Boilertemperatur so eingestellt wird, dass in der Zirkulationsleitung, also im
Rücklauf noch eine Temperatur von 55°C vorhanden ist, und alle Steigleitungen regelmäßig gespült
werden, ist ein Legionellenbefall eher unwahrscheinlich. Daher ist es empfehlenswert, die
Zirkulationspumpe permanent laufen zu lassen.
Durch die Trinkwasserverordnung vorgeschriebene Legionellenuntersuchungen
Nach Anlage 3/Teil 2 der TwVO ist der Inhaber einer Wasserversorgungsanlage verpflichtet das
Trinkwasser auf den Parameter Legionella spec. untersuchen zu lassen, wenn:
1. aus der Wasserversorgungsanlage Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder
öffentlichen Tätigkeit abgegeben wird,
2. sich in der Wasserversorgungsanlage eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung befindet
und
3. die Wasserversorgungsanlage Duschen oder andere Einrichtungen enthält, in denen es zu
einer Vernebelung des Trinkwassers kommt.
Es handelt sich um eine sogenannte Großanlage wenn der Wasserspeicher mehr als 400 Liter
Volumen aufweist oder wenn das Volumen der Wasserleitung zwischen dem Wasserspeicher
und dem letzten Entnahmehahn (meist in der obersten Etage) mehr als 3 Liter beträgt.
Auswahl der Probenahmestellen und Häufigkeit:
Bei einer orientierenden Untersuchung sind folgende Probenahmepunkte zu berücksichtigen:
unmittelbar nach jedem Trinkwassererwärmer (Boiler), also im Vorlauf
in den Zirkulationsleitungen, vor dem Eintritt in die Trinkwassererwärmer, also im Rücklauf
an der weit entferntesten Stelle in jedem Steigstrang.
Die Untersuchung muß bei öffentlichen und gewerblich genutzten Objekten jährlich erfolgen
(bei ausschließlicher Festvermietung im 3-Jahresabstand).
Werden dreimal in Folge keine Überschreitungen des technischen Maßnahmewertes
festgestellt kann das Gesundheitsamt eine Verlängerung der Untersuchungsperiode auf drei
Jahre genehmigen. Dazu ist eine Bescheinigung einer Installationsfirma notwendig, dass der
Bau und der Betrieb der Anlage den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht