Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.

Leistungsumfang und Richtlinien für die Untersuchung

Die Analysen erfolgen nach oder zumindest in Anlehnung an veröffentlichte

Standardmethoden. Die Anwendung eines bestimmten Verfahrens hat der Auftraggeber

ausdrücklich anzugeben.

Die Prüfergebnisse gehen erst nach vollständiger Begleichung in das Eigentum des

Auftraggebers über. Die unbegründete Nicht-Annahme des Ergebnisses berechtigt nicht zum

Einbehalt des geforderten Rechnungsbetrages.

Eine nur auszugsweise Weitergabe der Prüfberichte an dritte durch den Auftraggeber ist

ohne ausdrückliche Zusage des Auftragnehmers nicht gestattet.

Die Analysenergebnisse werden vertraulich behandelt und nicht ohne Genehmigung des

Auftraggebers an Dritte weitergegeben.

Falls der Auftragnehmer aus technischen oder zeitlichen Gründen nicht imstande ist die

geforderten Untersuchungen auszuführen behält dieser sich vor, die betroffenen Leistungen

als Unterauftrag an andere qualifizierte Laboratorien weiterzugeben.

2.

Preise und Abrechung

Die vereinbarten Preise sind Nettopreise zuzüglich der zu entrichtenden gesetzlichen

Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung. Das Zahlungsziel beträgt 20 Tage

nach Datum der Rechnungsstellung. Ein Skontoabzug ist nicht gestattet. Bei Zahlungsverzug

werden Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen

Zentralbank fällig.

3.

Haftung und Gewährleistung

Fehlerhafte Leistungen werden nachgebessert oder neu erbracht.

Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer sind unabhängig ihrer Veranlassung

ausgeschlossen. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe

Fahrlässigkeit entstanden sind.

AGB

1.

Leistungsumfang und Richtlinien für die Untersuchung

Die Analysen erfolgen nach oder zumindest in Anlehnung an veröffentlichte

Standardmethoden. Die Anwendung eines bestimmten Verfahrens hat der Auftraggeber

ausdrücklich anzugeben.

Die Prüfergebnisse gehen erst nach vollständiger Begleichung in das Eigentum

des Auftraggebers über. Die unbegründete Nicht-Annahme des Ergebnisses berechtigt

nicht zum Einbehalt des geforderten Rechnungsbetrages.

Eine nur auszugsweise Weitergabe der Prüfberichte an dritte durch den

Auftraggeber ist ohne ausdrückliche Zusage des Auftragnehmers nicht gestattet.

Die Analysenergebnisse werden vertraulich behandelt und nicht ohne

Genehmigung des Auftraggebers an Dritte weitergegeben.

Falls der Auftragnehmer aus technischen oder zeitlichen Gründen nicht

imstande ist die geforderten Untersuchungen auszuführen behält dieser sich vor, die

betroffenen Leistungen als Unterauftrag an andere qualifizierte Laboratorien

weiterzugeben.

2.

Preise und Abrechung

Die vereinbarten Preise sind Nettopreise zuzüglich der zu entrichtenden

gesetzlichen Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung. Das Zahlungsziel

beträgt 20 Tage nach Datum der Rechnungsstellung. Ein Skontoabzug ist nicht gestattet.

Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz

der Europäischen Zentralbank fällig.

3.

Haftung und Gewährleistung

Fehlerhafte Leistungen werden nachgebessert oder neu erbracht.

Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer sind unabhängig ihrer

Veranlassung ausgeschlossen. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch

Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstanden sind.

Die Haftung für mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist in jedem Fall

ausgeschlossen.

4.

Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Füssen